Vielfältige rechtliche Grundlagen zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen befinden sich in zahlreichen Gesetzbüchern, Konventionen, Verträgen und Leitlinien. Aber auch wenn Kinder und Jugendliche nicht ausdrücklich erwähnt werden, gelten sie stets als Bürger*innen, ihre Rechte sind daher in der Verfassung verankert!

Trotz ihrer juristischen Verankerung werden Kinderrechte nicht überall gewährt. Umso wichtiger erscheint mir eine umfassende Aufklärung (bundesweiten Umfragen zufolge weiß nur eines von sieben Kindern, dass es Rechte hat), die Beratung von Erwachsenen und die Stärkung von Rechtskompetenzen bei Kindern und Jugendlichen selber.

Die nachfolgenden Grundlagen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind folgenden Rechtsebenen entnommen, die mit einem Klick eingesehen werden können:

Stand der (Gesetzes-)texte: 01.06.2022
Keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit!