Du bist ein Mensch. Daher hast du Rechte! Sie sind in vielen unterschiedlichen Rechtsbüchern und Gesetzen auf nationaler und internationaler Ebene festgehalten. Neben den Menschenrechten, die auch für Kinder gelten, gibt es spezielle Kinderrechte für alle Personen unter 18 Jahren.

Die Kinderrechte haben mehrere Wurzeln

Vor 400 Jahren nahmen Kinder und Jugendliche in Europa noch am Leben der Erwachsenen teil. Schulen gab es wenige und alles was nötig war, lernten sie von Erwachsenen. Die meisten Kinder mussten schon von früh an arbeiten. Rechtlich gesehen, waren sie nicht mehr wert als Haustiere.

Große gesellschaftliche Veränderungen, wie die Aufklärung oder die Französische Revolution brachten die Idee der Menschenrechte ins Spiel, aber Kinder wurden dabei noch nicht wirklich mitgedacht.

Zu Beginn des letzten Jahrhunderts gab es berühmte Pädagog*innen, wie Janusz Korczak, Eglantyne Jebb oder Alexander Neill, die erste Kinderrechte formulierten. In den von Korczak geleiteten Waisenhäusern bestimmten beispielsweise Kinder die Regeln mit, sie schrieben eine eigene Zeitung und führten ein eigenes Gericht.

Um diese Zeit entstanden zwei internationale Dokumente, die die Rechte der Kinder stärken sollten: die „Genfer Erklärung“ aus dem Jahr 1924 und die „UN-Erklärung“ aus dem Jahr 1959. Diese Dokumente waren allerdings rechtlich nicht bindend.

Die schlimme Lage vieler Menschen nach dem zweiten Weltkrieg führte im Jahr 1945 zur Gründung der Vereinten Nationen (englisch: United Nations/UN) und im Jahr 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, aber es dauerte noch eine Weile bis Kinder und Jugendliche eine eigene Konvention bekamen.

Die UN-Kinderrechte gibt es seit 1989

In 1979, dem Internationalen „Jahr des Kindes“, begann die Ausarbeitung der UN-Kinderrechtskonvention auf Initiative von Polen. Zehn Jahre lang haben viele UN-Staaten, aber auch Nichtregierungsorganisationen gemeinsam daran gearbeitet. Daher enthält der Text viele Kompromisse.

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention vor der UN-Generalversammlung in New York verabschiedet. Inzwischen haben 196 Staaten die UN-Kinderrechte unterzeichnet. Das sind alle Staaten der Welt außer den USA. (In den USA gibt es unter anderem viele Eltern, die befürchten, dass durch die Konvention ihre Elternrechte beschränkt werden könnten.)

Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnen, stimmen dem Text der UN-Kinderrechtskonvention zu. Erst mit einer „Ratifikation“ verpflichten sich die Länder, UN-Kinderrechte in nationale Gesetze einzubauen und ihre Gesetzgebung an den besten Interessen des Kindes zu orientieren. Deutschland ratifizierte die UN-Kinderrechtskonvention in 1992.

Welche UN-Kinderrechte gibt es eigentlich?

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde erstellt, damit Kinder in aller Welt gesund, sicher und frei aufwachsen können. Laut UN gelten alle Personen unter 18 Jahren als „Kinder“. Auf ihre UN-Kinderrechte kann sich somit etwa ein Drittel der Weltbevölkerung berufen!

In den 54 Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention sind verschiedene Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte festgehalten. Auf Englisch lässt sich diese grobe Einteilung in den „3 p“s besser merken:

  • protection rights,
  • provision rights,
  • participation rights.

Als Schutzrecht gilt etwa das Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Ausbeutung oder sexuellen Übergriffen. Als Förderrecht gilt etwa das Recht auf Leben, Gesundheit oder eine gute Bildung. Als Beteiligungsrecht gilt etwa das Recht auf Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit oder dass Ideen und Forderungen von Kindern bei Entscheidungen berücksichtigt werden müssen.

Hier könnt ihr eine Zusammenfassung der UN-Kinderrechte in einer halbwegs verständlichen Sprache und mit Beispielen für Ungerechtigkeiten nachlesen!

Übrigens, all diese Rechte müssen Kinder nicht erst verdienen und können ihnen auch nicht aberkannt werden – egal was sie selber verbrochen haben. Und alle Kinderrechte gelten auch in der digitalen Welt, z.B. bei Computerspielen und im Internet!

Gibt es andere Kinderrechte außer die UN-Kinderrechte?

Bisher ist die UN-Kinderrechtskonvention das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument für Kinder und Jugendliche. Dennoch werden bis heute weltweit täglich viele Kinderrechte verletzt. Auch wenn sie schwarz auf weiß stehen muss also noch sehr viel getan werden, um Kinderrechte zu verwirklichen!

Einige Kinderrechtsorganisationen fordern eine Weiterentwicklung der UN-Kinderrechtskonvention … gemeinsam mit Kindern! Was denken junge Menschen über die Kinderrechte? Sie werden ja selten danach gefragt. Gemeinsam mit ihnen könnte erörtert werden:

  • Haben Kinderrechte im Alltag aller Kinder eine Relevanz oder können sie nur von Kindern genutzt werden, die sich eh schon zu wehren wissen und die nötigen Mittel dazu haben?
  • Was fordern Kinder weltweit? Welche Rechte wünschen sich Kinder und Jugendliche noch, die nicht in der UN-Kinderrechtskonvention stehen?
  • Wie kommen Kinder außerhalb von Verträgen, Recht und Gesetz zu ihrem Recht? Wie setzen sie sich selber für ein „gutes Leben“ ein?

Wenn wir über Kinderrechte reden, sollten wir außerdem mitbedenken: Es gab und gibt außerhalb von Europa viele unterschiedliche Kindheiten. Kinder wachsen dort oft ganz anders auf als sie es in Europa tun. In einigen indigenen Gesellschaften wird beispielsweise ein gleichwürdigerer Umgang zwischen Erwachsenen und Kindern praktiziert. Vielleicht können wir was von ihnen lernen?

Zum Schluss…

Wie du merkst: Das mit den Kinderrechten ist nicht ganz so simpel wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Aber wenn sich viele Menschen dafür einsetzen, dass Kinder ein gutes Leben haben, wird dies sicherlich allen Menschen zugute kommen – egal welchen Alters. Kinderrechte können dafür ein praktisches Werkzeug sein!

Aktualisiert: 18.04.2023